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Rentenversicherung - die flexible Altersvorsorge
Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt. Dies kann vermieden werden, wenn eine so genannte Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen. Eine Alternative zu Rentenversicherung ist die private Lebensversicherung, als britische Lebensversicherung oder als fondsgebundene Lebensversicherung.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeits-versicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist. Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbs-unfähigkeit eine Minirente.

Riester Rente - vom Staat geförderte Zusatzrente

Die Riester-Rente ist ein Sonderfall der privaten Rentenversicherung und ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer in 2004 zwei Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge gespart hat, bekommt zusätzlich vom Staat 76 Euro (Ehepaar doppelt) plus 92 Euro pro Kind. In 2006 können 3% des Brutto-Jahresgehaltes gespart werden. Die Förderbeträge werden ebenfalls erhöht. Ab 2008 können dann 4 Prozent gespart werden. Die Riester-Rente ist insbesondere bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll.

Basis Rente - nicht nur für Selbstständige und Freiberufler

Die Basis-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Die private Krankenversicherung - was Sie beachten sollten

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat Krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken. Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten? Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten.

Krankenzusatzversicherung -  Zahnzusatzversicherung

Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt. Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern. Mit einer privaten Zahnversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen.

Die private Unfallversicherung
Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente. Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück.



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